- Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren; nicht verheirateten Personen ist die gemeinschaftliche Adoption nicht gestattet.
- Einzelpersonen können adoptieren, wenn sie das 28. Lebensjahr zurückgelegt haben. Es gibt nur wenige Länder, die Einzeladoptionen zulassen.
- Die Ehepartner müssen mindestens seit drei Jahren gemeinsam einen Haushalt führen und 28 Jahre alt sein – von Letzterem kann abgewichen werden, wenn dies im Interesse des Kindes liegt.
- Eine Person darf das Kind ihres Partners adoptieren, wenn die Partner seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen.
- Der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Kind muss mindestens 16 Jahre und darf max. 45 Jahre betragen. Davon kann abgewichen werden, wenn dies im Interesse des Kindes liegt.