An der ersten Tagung zu den gemeinsamen Empfehlungen für die ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen der SODK und der KOKES blieben einige Fragen offen. In loser Folge werden diese hier beantwortet:
Care Leaver schätzen es, wenn sie möglichst autonom leben bzw. ins Erwachsenenleben starten können, aber sicher sein können, dass sie bei Bedarf sehr niederschwellig wieder Unterstützung erhalten. Leider finden wir dies nicht in der neuen Verordnung, oder?
Jacqueline Sidler (stv. Amtsleiterin Kantonales Jugendamt Bern): Richtig. Die neue gesetzliche Regelung und Bestimmung in der Verordnung gehen von Minderjährigen aus, welche über die Volljährigkeit Unterstützung benötigen. Der Ausgangspunkt ist immer die Minderjährigkeit, dies ist die Zielgruppe des Gesetzes KFSG und knüpft an die gesetzlichen Bestimmungen des ZGB (Kind) an. Benötigen Erwachsene Unterstützung stehen andere Gesetze und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.