Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Jeder Mensch hat das Recht zu wissen, wer seine (biologischen bzw. genetischen) Eltern sind. Sozialwissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse zeigen, dass die Kenntnis der eigenen Abstammung für die Persönlichkeitsentwicklung von grosser Bedeutung sein kann. Darum ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in der Schweiz mittlerweile als Grundrecht anerkannt, welches jedem Menschen zusteht.

Der Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist im schweizerischen Recht inzwischen weitgehend umgesetzt. Es ist grundrechtlich sowohl in der Bundesverfassung wie auch in der EMRK und in der UN-Kinderrechtskonvention verankert:

UN-Kinderrechtskonvention (Art. 7 Abs. 1)

  • UN-Kinderrechtskonvention (Art. 7 Abs. 1)
  • Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 8) als Teilgehalt des Rechts auf Achtung des Privatlebens
  • Schweizerische Bundesverfassung: Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung als Teilgehalt der persönlichen Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV). Der Zugang zu den Daten, die Informationen über die Abstammung einer Person enthalten, ist Teil des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 BV). Das Recht auf Zugang zu den Daten über ihre Abstammung ist auch in Art. 119 BV (Abs. 2 lit. g) garantiert. Jedoch ist bei dieser Bestimmung der Anwendungsbereich auf Personen beschränkt, die durch Samenspende gezeugt wurden.
  • Für adoptierte und mittels Samenspende gezeugte Kinder finden sich im Adoptionsrecht (Art. 268c ZGB) und im Fortpflanzungsmedizingesetz (Art. 27 FMedG) die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Es fehlt an einer allgemeinen gesetzlichen Grundlage in der Schweiz, welche das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung für alle unabhängig von den Umständen ihrer Zeugung regelt. Im Rahmen der Überprüfung des Abstammungsrechts haben Bundesrat und Parlament hier Handlungsbedarf erkannt und streben Reformen an. Mehr dazu HIER.

Spenderdatenregister wenig genutzt
Seit Anfang 2001 müssen in der Schweiz Samenspenden registriert werden. Das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen (EAZW) führt ein Spenderdatenregister. Spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit können Betroffene beim EAZW Auskunft verlangen. Dass dies eher selten der Fall ist, könnte damit zusammenhängen, dass Eltern ihre Kinder nicht über ihre Entstehungsgeschichte aufgeklärt haben und diese somit ihren Auskunftsanspruch gar nicht geltend machen können.

Problematik anonymer Eizellenspende
Das Recht auf Kenntnis der Herkunft von durch Eizellenspende entstandene Kinder wird oft nicht gewahrt. Nämlich dann, wenn es sich um eine anonyme Eizellenspende handelt, wie dies in vielen Ländern der Fall ist (das gleiche gilt für anonyme Samenspenden im Ausland). Es gibt in Europa Ausnahmen, wie etwa Finnland, England, Österreich oder den Niederlanden, wo die Eizellenspenden «offen» sind. Das heisst, das Kind hat die Möglichkeit, identifizierende Informationen über die Spenderin erhalten. In der Schweiz befasst sich die Politik aktuell mit der Legalisierung der Eizellenspende. Eine entsprechende Motion zur Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen wurde von beiden Räten gutgeheissen (Motion 21.4341).

Beratungsangebot PACH

Viele Menschen sind auf der Suche nach ihrer Herkunft. Dies können Menschen sein, die mit Hilfe von Reproduktionsmedizin wie Samenspende oder Eizellenspende entstanden sind oder adoptiert wurden. PACH begleitet und berät Betroffene auf der emotional belastenden und rechtlich komplexen Suche nach ihrer Herkunft.

Manchen Eltern ist nicht bewusst, wie wichtig das Kennen der Herkunftsgeschichte für ihr Kind ist. Oder sie fühlen sich unsicher, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Sprache sie die Entstehungsgeschichte mit ihrem Kind teilen sollen. PACH berät darum Eltern, die sich für eine Adoption oder eine reproduktionsmedizinische Methode wie Samenspende, Eizellenspende oder Leihmutterschaft interessieren, wie sie diesem Recht ihres (künftigen) Kindes gerecht werden können. Unsere Mitarbeiterinnen wissen, wie Eltern die Entstehungsgeschichte ganz natürlich kommunizieren können. Zum Beratungsangebot

Diese Beratung ist möglich dank Spenden. Spenden Sie jetzt! 
Denn jede Beratung stärkt Kinder und Erwachsene bei der Wahrung und Einforderung ihres Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung

 

 

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