FAQ.

Zu Ihren wichtigsten Fragen finden Sie hier die entsprechenden Antworten. Bleibt Ihre Frage unbeantwortet, melden Sie doch gern bei uns. Wir helfen Ihnen weiter.

FAQ

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen:

Pflegefamilie

Welche Kinder brauchen eine Pflegefamilie?

Jedes Pflegekind bringt seine individuelle Geschichte mit. Ihnen gemeinsam ist, dass ihr Wohl in ihrer Herkunftsfamilie gefährdet ist oder nicht sichergestellt werden kann. Ihre Eltern können nicht mehr oder nur noch eingeschränkt für sie sorgen. Diese Kinder sind in ihrem Leben oft schon vielen Herausforderungen begegnet.

Wer kann Pflegeeltern werden?

Viele verschiedenen Menschen können Pflegeeltern werden, so kommen verheiratete und nicht verheiratete Paare, alleinerziehende Mütter/Väter oder gleichgeschlechtliche Paare in Frage.

Es muss Ihnen klar sein, dass Sie als Pflegeeltern einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen und Sie deshalb die Ressourcen und die Bereitschaft aufbringen müssen, mit verschiedenen Beteiligten zusammenzuarbeiten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Pflegemutter oder Pflegevater zu werden?

Rechtlich ist für die gesamte Schweiz festgelegt, dass die Aufnahme eines Pflegekindes bewilligungspflichtig ist und der Aufsicht untersteht (Pflegekinderverordnung, PAVO). Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Pflegeeltern aufgrund ihrer Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie ihren Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr bieten und das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird.

Konkret ausgeführt sind die Voraussetzungen in der PAVO nicht. Einheitliche Standards zur Abklärung von Pflegefamilien gibt es in der Schweiz nicht. Themen einer Abklärung sind in der Regel die Biografie der Pflegeeltern, die aktuelle Situation der Pflegefamilie, die Motivation, ein Pflegekind aufzunehmen, die Erfahrung im Umgang mit Kindern, der Umgang mit belastenden Situationen, das soziale Netzwerk, die Bereitschaft, sich begleiten zu lassen und Hilfe anzufordern.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Pflegekind aufnehmen möchte?

Sie brauchen dazu eine Bewilligung Ihres Wohnkantons. Wenden Sie sich an die in Ihrem Kanton zuständige Behörde für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich an Organisationen zu wenden, die Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (DaF) erbringen. Sie suchen und vermitteln geeignete Plätze für Kinder in Familien. Wir können Ihnen die Adressen von solchen Organisationen in Ihrer Region angeben.

Was muss ich über die Bewilligung wissen?

Eine Bewilligung muss immer vor Aufnahme des Kindes bei der zuständigen kantonalen Behörde eingeholt werden und wird für ein bestimmtes Kind erteilt. Verfügen Sie über eine Bewilligung, sind die Voraussetzungen geschaffen, dass ein Kind bei Ihnen platziert werden kann. Ob dies getan wird, entscheiden dann immer noch die Eltern oder die KESB.

Wie lange muss ich warten, bis ich ein Pflegekind aufnehmen kann?

Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Die zuständige kantonale Stelle kann Ihnen Auskunft geben darüber, wie lange bei ihr das Bewilligungsverfahren dauert und wie genau dieses ausgestaltet ist. Auch wenn Sie im Besitz einer Bewilligung sind, kann es unterschiedlich lange dauern, bis Sie ein Pflegekind aufnehmen können.

Welche Formen von Pflegeverhältnissen gibt es?

Es gibt eine grosse Vielfalt an unterschiedlichen Pflegeverhältnissen. Es kann zwischen langfristigen und kurzfristigen Pflegeverhältnissen unterschieden werden.

Zur langfristigen Betreuung gehören die Dauerpflege, die Wochenpflege und die Entlastungspflege.

Dauerpflege: Bei der Dauerpflege lebt das Pflegekind hauptsächlich in der Pflegefamilie – dort hat es seinen Lebensmittelpunkt. Viele Pflegekinder, die im Rahmen einer Dauerpflege bei einer Pflegefamilie leben, sehen ihre leiblichen Eltern regelmässig besuchsweise.

Wochenpflege: Bei der Wochenpflege verbringen die Kinder regelmässig die Wochenenden (und häufig die Ferien oder einen Teil davon) bei den leiblichen Eltern. Der Lebensmittelpunkt ist auch in dieser Version vornehmlich die Pflegefamilie.

Entlastungspflege: Eine Sonderform ist die Entlastungspflege, auch Wochenendpflege oder Kontaktfamilie genannt. Entlastungspflege bieten Pflegefamilien an, die ein Kind regelmässig an Wochenenden und/oder während einem Teil der Ferien betreuen. Oft leben diese Kinder hauptsächlich in einer anderen Pflegefamilie oder in einer Institution. Gelegentlich wohnen die Kinder auch bei den leiblichen Eltern, die regelmässig Entlastung brauchen.

Bei der kurzfristigen Betreuung wird ein Kind für eine befristete, von Beginn festgesetzte Zeit, in einer Pflegefamilie untergebracht. Häufig handelt es sich um Notsituationen, die ein sofortiges Handeln erfordern, um das Kind zu schützen und zu betreuen. Die Pflegefamilien sind in der Regel besonders darauf vorbereitet und dafür qualifiziert.

Es gibt verschiedene Arten der kurzfristigen Betreuung: Krisenintervention (auch SOS-Platzierungen, Notfallplatzierungen oder Bereitschaftspflege genannt), Time-Out-Platzierungen, Übergangspflege oder Abklärungsplatzierung. Die Begriffe werden in der Fachwelt nicht einheitlich verwendet.

In der Praxis kann bei allen Arten von Pflegeverhältnissen zusätzlich zwischen Pflegeverhältnissen, die auf gewachsenen Beziehungen zu einem bekannten Kind gründen, und Pflegeverhältnissen mit zu Beginn unbekannten Kindern unterschieden werden. Erstere sind meistens verwandtschaftliche Pflegeverhältnisse.

Was ist ein Pflegevertrag?

Im Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sind die Inhalte eines Pflegeverhältnisses und die damit verbundenen Aufgaben sehr offen formuliert. Mit einem schriftlichen Pflegevertrag können diese allgemeinen Inhalte präzisiert werden. Dazu gehören beispielsweise: der konkrete Auftrag, die Entschädigung, Besuchs- und Wochenendregelungen, Ferienregelungen, Regelungen bei Krankheit oder Unfall des Kindes, Versicherungsfragen, Fragen um die religiöse Erziehung des Kindes, Kündigungsfristen etc.

Zu beachten ist, dass allfällige Entscheidungen der Kinderschutzbehörde diesen individuellen Regelungen immer vorgehen. Der Pflegevertrag ist vor der Aufnahme des Kindes zu unterzeichnen.

Vertragsparteien des Pflegevertrages sind einerseits die Pflegeeltern und andererseits die/der Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Dies sind entweder die leiblichen Eltern (oder ein Elternteil), ein Vormund oder die KESB. Weder eine Beistandsperson noch ein DAF (Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege) können Pflegevertragspartner sein. Ein abgeschlossener Pflegevertrag kann folglich auch nicht von einem DAF aufgelöst werden. Dazu sind nur die Vertragsparteien berechtigt.

Erhalte ich eine finanzielle Unterstützung?

Ja, laut Art. 294 ZGB haben Sie Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Diese setzt sich aus den effektiven Kosten (Wohnen, Ernährung, Kleidung, Gesundheit, Bildung) und einer Entschädigung für Ihre Erziehungsarbeit zusammen. Letztere kann entfallen, wenn Sie als Pflegeeltern nahe Verwandte Pflegekindes sind.

Wie hoch ist das Pflegegeld bemessen?

Zu den Ansätzen gibt es oft kantonale Richtlinien oder Empfehlungen. Die konkrete Höhe des Pflegegelds ist Verhandlungssache für den Pflegevertrag und wird den individuellen Bedürfnissen des Kindes angepasst. Zu beachten ist, dass die Entschädigung für die Erziehungsarbeit der Steuerpflicht und den Sozialversicherungen unterstehen – wie normaler Lohn.

Das Pflegegeld ist nicht mit einem regulären Einkommen gleichzusetzen. «Etwas dazu verdienen» kann man mit Pflegekindern also nicht und der Verdienst sollte auch nicht Motivation sein, ein Pflegekind aufzunehmen.

Adoption

Können Kinder, die in der Schweiz in einem Heim leben, adoptiert werden?

Aus verschiedenen Gründen können manche Kinder nicht – oder zeitlich beschränkt – bei ihren Eltern leben. Diese Kinder haben trotz der Tatsache, dass sie ihren Alltag im Kinderheim verbringen, in der Regel Kontakt zu ihren Eltern. Sie können nicht adoptiert werden. Nur Kinder, deren Eltern sie zur Adoption freigegeben haben, können adoptiert werden.

Welche ethnische Herkunft haben Kinder aus der Schweiz?

Kinder der Inlandsadoption sind unterschiedlicher ethnischer Herkunft.

Wie alt sind die Kinder?

Kinder der Inlandsadoption sind in der Regel bis 18 Monate alt. In einigen Fällen sind die Kinder älter.

Sind die Kinder gesund?

Die Kinder bringen unterschiedliche Gesundheitsgeschichten mit. Einige Kinder sind gesund, andere Kinder kommen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zur Welt. Wer ein Kind adoptieren möchte, sollte sich überlegen, ob es auch in Frage kommt, ein Kind mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung anzunehmen. Sind hierfür ausreichend zeitliche und persönliche Ressourcen vorhanden?

Kann man auch ein schwer krankes, behindertes oder älteres Kind adoptieren?

Ja, das ist möglich. Paare, die bereit sind, ein Kind mit besonderen Bedürfnissen zu adoptieren, müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen.

Haben adoptierte Kinder die gleichen Rechte wie leibliche Kinder?

Ja, nach der Adoption haben sie dieselben Rechte wie leibliche Kinder.

Gibt es eine obere Alterslimite bei Adoptiveltern?

Entscheidend ist der Altersunterschied zwischen beiden Adoptiveltern und dem Kind. Dieser sollte 45 Jahre nicht überschreiten.

Muss ich als Frau meine Arbeit aufgeben, wenn wir als Paar adoptieren wollen?

Nein. Es geht nicht darum, dass die künftigen Adoptiveltern das traditionelle Familienmodell leben müssen. Viel wichtiger sind die gesamten zeitlichen Ressourcen der Adoptiveltern. Wir empfehlen, dass die Kinder in den ersten ein bis zwei Jahren von den Adoptiveltern betreut werden, um eine gute Bindungsgrundlage zu schaffen. Wie die Adoptiveltern die Betreuung des Kindes aufteilen, ist ihnen überlassen.

Müssen wir ein Einfamilienhaus besitzen, um als Adoptiveltern in Frage zu kommen?

Nein, darauf kommt es nicht an. Die Wohnsituation sollte jedoch möglichst kindgerecht sein. Im Wohnbereich sollte genügend Raum für ein Kind zur Verfügung stehen.

Wie lange dauert eine Eignungsabklärung?

Die Eignungsabklärung (Sozialabklärung) dauert in der Regel etwa sechs Monate.

Wie hoch sind die Kosten für eine Sozialabklärung?

PACH berechnet die Kosten nach Aufwand. Sie betragen in der Regel 3000 bis 4000 CHF.

Erfahren die leiblichen Eltern bei einer Inlandsadoption, wo das Kind lebt?

Nein, diese Information haben die leiblichen Eltern in der Regel nicht. Wir empfehlen jedoch zum Wohle des Kindes, dass Adoptiveltern mindestens einen anonymen Briefkontakt mit den leiblichen Eltern des Kindes pflegen oder mit diesen sogar eine offene Adoption im engeren Sinne vereinbaren; im Gegensatz zur geheimen Adoption finden bei der offenen Adoption Kontakte unterschiedlichster Form zwischen leiblichen Eltern, Adoptiveltern und Kind statt.

Spenderkinder

Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandwesen (EAZW) hat Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.

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