INTERNATIONALES RECHT.

Die nationalen Rechtsgrundlagen basieren auf internationalen Übereinkommen wie die UN-Kinderrechtskonvention, aber auch beispielsweise dem Haager Adoptionsübereinkommen.

UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention/UN-KRK) geniesst die grösste Akzeptanz aller UN-Konventionen und wurde von allen Ländern ausser den USA und Somalia ratifiziert. In der Schweiz ist sie seit 1997 in Kraft.

Kinder im Sinn der Konvention sind Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Übereinkommen legt wichtige Grundlagen zum Schutz der Kinder weltweit fest, die auch für Pflege- und Adoptivkinder relevant sind.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK) betrifft drei Bereiche:

  • Recht auf Schutz
  • Recht auf Förderung
  • Recht auf Mitwirkung

Vier einzelne Rechte haben besondere Bedeutung:

  • Das Diskriminierungsverbot (Art. 2)
  • Der Vorrang des Kindeswohls (Art. 3)
  • Das Recht auf Leben, Überleben und persönliche Entwicklung (Art. 6)
  • Das Recht auf Mitwirkung (Art. 12)

UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

In der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention/EMRK) finden sich ebenfalls zentrale Bestimmungen zum Schutz des Kindes.

Für den Pflegekinder- und Adoptionsbereich ist vor allem die Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) relevant. Die Bestimmung schützt nicht nur die leibliche Eltern-Kind-Beziehung, sondern auch die sozial gewachsene zwischen Pflegekind und Pflegeeltern.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Unicef: Kinderrechte für Kinder erklärt

Unicef hat eine Broschüre veröffentlicht, welche die Kinderrechte anschaulich für Kinder erklärt. Zudem finden sich weitere Publikationen zu den Kinderrechten auf der Unicef-Webseite

Haager Kindesschutzübereinkommen (HKsÜ)

Das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Rechte, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen/HKsÜ) vom 19. Oktober 1996 regelt wichtige Fragen für den Kindesschutz in grenzüberschreitenden Fällen zwischen der Schweiz und anderen Mitgliedstaaten des Übereinkommens. Das Übereinkommen wurde von der Schweiz 2009 ratifiziert. Es definiert Zuständigkeiten und das anzuwendende Recht über Fragen der elterlichen Verantwortung und Massnahmen zum Schutz von Kindern.

Haager Kindesschutzübereinkommen (HKsÜ)

Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)

Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Haager Adoptionsübereinkommen/HAÜ) ist ein multilaterales Übereinkommen im Bereich zwischenstaatlicher Adoptionen und regelt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden im Herkunftsland und im Aufnahmestaat. Das Übereinkommen trat für die Schweiz 2003 in Kraft.


Ziele sind (laut Bundesamt für Justiz):
1. Einführen von Schutzvorschriften, damit internationale Adoptionen zum Wohl der Kinder stattfinden und die Entführung und der Verkauf von Kindern sowie der Handel mit ihnen verhindert werden können,
2. Einrichten eines Systems der Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten, um die Einhaltung dieser Schutzvorschriften sicherzustellen und
3. zu gewährleisten, dass nach dem Verfahren dieses Abkommens zustande gekommene Adoptionen direkt anerkannt werden

Wann wird das HAÜ angewendet?

Entscheidendes Kriterium für die Anwendung des HAÜ ist der Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes eines Kindes von einem Vertragsstaat in einen anderen Vertragsstaat zwecks Adoption. Weder die Staatsangehörigkeit des Kindes noch die der Adoptionswilligen ist massgebend.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vertragsstaat und einem Herkunftsland?

Vertragsstaaten sind alle im Geltungsbereich des Haager Adoptionsübereinkommens aufgeführten Länder, welche dem HAÜ beigetreten sind.

Diese Staaten unterscheiden sich aus Sicht des zur Adoption freigegebenen Kindes in sein Herkunftsland bzw. seinen künftigen Aufnahmestaat.

Heute stammt der überwiegende Teil der adoptierten Kinder aus südamerikanischen, asiatischen und osteuropäischen Herkunftsländern.

Was besagt das Prinzip der Subsidiarität von internationalen Adoptionen?

Ein Kind darf erst zur internationalen Adoption freigegeben werden, nachdem im Herkunftsland alle Massnahmen gescheitert sind, dem Kind den Verbleib in seiner bisherigen Familie zu ermöglichen oder eine geeignete Aufnahmefamilie zu finden.

Mehr Informationen dazu gibt beim Bundesamt für Justiz.

Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)

Zusätzliche Informationen zum Haager Übereinkommen und zu den aktuellen Vertragsstaaten sowie die erläuternden Dokumente sind auf der Website der Haager Konferenz verfügbar.

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern ist eine vom Europarat am 24. April 1967 verabschiedete Konvention mit dem Ziel, einen verbindlichen europäischen Rechtsrahmen für die Adoption zu schaffen und die diesbezüglichen nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern 

Leitlinien der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Bezug auf alternative Formen der Betreuung von Kindern

Im Jahr 2009 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen Leitlinien in Bezug auf alternative Formen der Betreuung von Kindern erlassen. Die Leitlinien sollen die Umsetzung der Bestimmungen des Kinderrechtsausschusses betreffend den Schutz und das Wohl von Kindern, die ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie untergebracht sind, verbessern. Das Ziel besteht darin, sämtliche Anstrengungen zu unterstützen, damit das Kind in der Obhut seiner Familie bleiben kann oder zu dieser zurückkehren kann. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, dann soll die geeignetste alternative Form der Betreuung bestimmt werden, welche die ganzheitliche und harmonische Entwicklung des Kindes fördert.

Leitlinien der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Bezug auf alternative Formen der Betreuung von Kindern

Quality4Children-Standards für die ausserfamiliäre Betreuung

Die «Quality4Children-Standards für die ausserfamiliäre Betreuung» wurden entwickelt, um Personen, die in den Prozess der ausserfamiliären Betreuung involviert sind, zu informieren, orientieren und ihnen Anregungen zu geben. Sie entstanden auf der Basis von «Good Practice» und der Erfahrung direkt betroffener Personen in 32 Ländern.

Quality4Children ist ein europäisches Forschungsprojekt der Organisationen FICE (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen), IFCO (Internationale Organisation für Pflegeunterbringung) und SOS-Kinderdorf, das von 2005 bis 2008 Qualitätsstandards zur Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet und im Jahr 2008 publiziert hat. PACH (vormals Pflegekinder-Aktion Schweiz) hat im Rahmen von Quality4Children Schweiz zusammen mit Integras, der FHS St. Gallen und FICE Schweiz an der Entstehung der Standards mitgewirkt.

Hier findest du die Broschüre «Deine Rechte, wenn du nicht bei deiner Familie leben kannst».

 

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