Geborgenheit, Stabilität und Sicherheit für die Kinder

In der Schweiz können laut Schätzungen ungefähr 19 000 Kinder und Jugendliche zumindest zeitweise nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen.

Die Gründe dafür sind sehr vielseitig: Es kann sein, dass sich die Eltern nicht um das Kind kümmern können, zum Beispiel weil sie unter einer psychischen Krankheit leiden, überfordert sind, gestorben sind oder inhaftiert wurden oder unter Armut oder anderen sozialen Problemen leiden. Eine andere Möglichkeit ist auch, dass ein Kind besondere Betreuung benötigt, weil es etwa Traumatisierungen erlebt hat oder es eskalierende Konflikte oder Gewalt in der Familie erfahren hat.

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, können die leiblichen Eltern selbst eine Unterbringung bei einer Pflegefamilie in die Wege leiten oder die Behörden müssen diese anordnen.

In einer Pflegefamilie soll einem Kind Geborgenheit, Stabilität und Sicherheit vermittelt werden, damit es Bindung und Vertrauen aufbauen kann. Die Pflegefamilie soll die gesunde Entwicklung des Kindes fördern.

Können Sie sich vorstellen, einem solchen Kind ein Zuhause zu bieten?

Folgendermassen müssen Sie dazu vorgehen:

Sie überlegen sich, ein Kind in Ihre Familie aufzunehmen. Um sich Klarheit zu verschaffen, eignen sich die Informationsveranstaltung und der Vorbereitungskurs von PACH. Die Veranstaltungen finden Sie in der Übersicht zu unseren Bildungsangeboten.

In der gesamten Schweiz ist vorgeschrieben, dass für die Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie eine Bewilligung nötig ist. Wenden Sie sich an die in Ihrem Kanton zuständige Behörde für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien.

Auch nicht verheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare und Alleinerziehende können Pflegeeltern werden, nicht nur Ehepaare.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich an Organisationen zu wenden, die Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (DaF) erbringen. Diese vermitteln geeignete Plätze für Kinder in Familien und begleiten Pflegeverhältnisse sozialpädagogisch. Adressen von Organisationen in Ihrer Nähe können Sie bei PACH erhalten.

Als Pflegefamilie erfüllen Sie einen öffentlichen Auftrag, weshalb Sie die Bereitschaft mitbringen müssen, mit verschiedenen am Pflegeverhältnis Beteiligten zusammenzuarbeiten.

Um eine Bewilligung zu erhalten, durchlaufen Sie einen Abklärungsprozess. In der Pflegekinderverordnung (PAVO) ist geregelt, dass die Bewilligung nur erteilt werden kann, wenn die Pflegefamilie dank ihrer Persönlichkeit, Gesundheit, Wohnverhältnisse und erzieherischen Erfahrung ein Kind gut umsorgen und fördern kann und das Wohl anderer Kinder in der Pflegefamilie nicht gefährdet wird. Die Behörden klären normalerweise ab, wie die aktuelle Familiensituation aussieht und spricht mit den Interessenten über ihre Biografie, ihre Motivation, ihre Erfahrungen mit Kindern oder auch über ihren Umgang mit Herausforderungen.

Die Bewilligung, die Sie von Ihrer kantonalen Behörde erhalten, gilt jeweils für ein bestimmtes Kind. Dabei gilt zu beachten, dass es – je nach Bedürfnis des Kindes – ganz unterschiedliche Pflegeverhältnisse gibt. Langfristige Unterbringungen sind die sogenannte Dauerpflege, die Wochenpflege und die Entlastungspflege. Bei kurzfristigen Betreuungen wird zu Beginn abgemacht, wie lange ein Kind bei der Pflegefamilie leben soll. Oft sind das Kinder, die in einer Notsituation geschützt werden müssen.

Es ist empfehlenswert, einen schriftlichen Pflegevertrag abzuschliessen, in dem die Einzelheiten des Pflegeverhältnisses geregelt werden. Vertragsparteien sind die Pflegeeltern und die Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts (entweder die Eltern, die KESB oder die Vormundsperson). Ein allenfalls beteiligter DaF ist nicht Vertragspartei.

Als Pflegeeltern haben Sie Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Dies gilt auch, wenn Sie mit dem Pflegekind verwandt sind. In gewissen Kantonen gibt es Rechtsgrundlagen für die Höhe des Pflegegeldes, in anderen sind es Richtlinien oder Empfehlungen. Das Pflegegeld setzt sich aus drei Teilen zusammen: Einer Entschädigung für Betreuung des Kindes (Lohnanteil), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den individuellen Nebenkosten des Kindes (Kleider, Gesundheit, Bildung, Freizeit etc.).

Ob vor, während oder nach einem Pflegeverhältnis: PACH berät Sie niederschwellig, auch bei rechtlichen Fragen. Die Erstberatung ist kostenlos. Möchten Sie sich mit anderen Pflegeeltern unterhalten, dann können Sie an einer Austauschgruppe teilnehmen. PACH wie auch andere Organisationen bieten ausserdem Aus- und Weiterbildungen an.

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