Stellungnahme PACH März 2024: Ungenügende Stärkung der Kinderrechte ohne Ombudsstelle

Seit vielen Jahren fordern zivilgesellschaftliche Organisationen die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte. Ständerat Rudi Noser hatte 2019 eine entsprechende Motion eingereicht. Damit erhielt der Bundesrat den Auftrag, eine unabhängige Anlaufstelle für die rechtliche Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. PACH kritisiert in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Motion Noser weder die Forderungen der Motion, noch die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses berücksichtigen.

PACH begrüsst zwar die Verankerung der Zuständigkeit beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und die vorgesehene Beauftragung einer geeigneten Institution mit nationalen Aufgaben im Bereich der Kinderrechte. Das bedeutet eine Stärkung der Kinderrechte. Angesichts der grossen Lücken ist es aber höchste Zeit, dass der Bundesrat die Grundlagen für eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte schafft und Kindern so Zugang zu ihren Rechten verschafft. Eine solche Anlaufstelle fehlt in in der Vorlage des Bundesrates. PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz wird sich weiter für dieses wichtige Anliegen einsetzen.

HIER geht es zur ausführlichen Vernehmlassungsantwort.

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