Kinder haben das Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft. Gerade Menschen, die vor 2001 durch eine Samenspende gezeugt wurden, haben aber grosse Mühe, dieses Recht wahrzunehmen und benötigen Unterstützung. Es sind Fälle bekannt, in denen Personen bereits über 20 Halbgeschwister vom gleichen Samenspender gefunden haben, aber nichts über den Spender wissen. Eine Interpellation im Nationalrat sowie eine einfache Anfrage im St. Galler Kantonsrat stellen hierzu wichtige Fragen.
Seit 2001 werden in der Schweiz die Daten von Samenspendern beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen (EAZW) erfasst. So wird sichergestellt, dass Kinder, die durch Samenspende gezeugt wurden, spätestens mit Volljährigkeit ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft wahrnehmen und Auskunft über die Daten ihres Spenders erhalten können.
Menschen, die vor 2001 durch eine Samenspende gezeugt wurden, haben diese Möglichkeit nicht. Zwar können sie bei den medizinischen Einrichtungen Auskunft verlangen, erhalten aber oft die Antwort, dass der Spender anonym gewesen sei und/oder, dass die Unterlagen vernichtet wurden – sogar, wenn das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) vom 1.1.2001 bei Ablauf der Aufbewahrungsfrist schon in Kraft war. Die Betroffenen scheitern deshalb oft bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Deshalb reicht Nationalrätin Barbara Gysi (SP, Präsidentin PACH) mit einigen Mitunterzeichnenden aus verschiedenen Parteien in dieser Session eine Interpellation ein und stellt dem Bundesrat Fragen, um zu klären,
- wie Betroffene, die vor 2001 mittels heterologer Samenspende gezeugt wurden, heute bei der Suche nach ihrem Spender unterstützt werden?
- welche kostenlosen Beratungsangebote bestehen (psychologisch, genealogisch, rechtlich)?
- ob Art. 41 Abs. 2 FMedG zu einer veränderten Praxis der Aktenaufbewahrung geführt hat? Und wie der Bundesrat erklärt, dass Akten vernichtet wurden, obwohl das FMedG bereits in Kraft war? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
- ob es Hinweise auf Spender gibt, deren Samen für eine hohe Zahl von Behandlungen verwendet wurde?
- ob der Bundesrat bereit ist, diese Thematik systematisch aufzuarbeiten?
- wie diese Herausforderungen im Rahmen der Revision des FMedG berücksichtigt werden?
Auch, aber nicht nur in St. Gallen
Ebenfalls reichen im Kantonsrat des Kantons St. Gallen die SP-Kantonsrätinnen Eva Lemmenmeier und Karin Hasler eine entsprechende einfache Anfrage ein. Denn ein aktueller Fall einer betroffenen Person, die im Kanton St. Gallen gezeugt wurde und sich bei PACH gemeldet hat, zeigt die Problematik exemplarisch: Stand Ende Februar 2026 hat die Person mit Hilfe einer Gendatenbank bereits 23 Halbgeschwister vom gleichen Samenspender gefunden. Das zuständige Spital im Kanton St. Gallen bzw. die Nachfolgeorganisation kann keine Auskunft erteilen, da sämtliche Akten vernichtet wurden. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher liegt und viele Betroffene nicht wissen, dass sie durch eine Samenspende gezeugt wurden. Vergleichbare Fälle sind auch aus anderen Kantonen bekannt.
Eva Lemmenmeier und Karin Hasler möchten deshalb von der St. Galler Regierung wissen,
- wie Betroffene, welche vor 2001 in einer Klinik im Kanton St. Gallen mittels heterologer Samenspende gezeugt wurden, heute bei der Suche nach ihrem Spender unterstützt werden?
- welche kostenlosen Beratungsangebote bestehen (psychologisch, genealogisch, rechtlich)?
- ob Art. 41 Abs. 2 FMedG zu einer veränderten Praxis der Aktenaufbewahrung im Kanton St. Gallen geführt hat? Und wie erklärt die Regierung, dass Akten vernichtet wurden, obwohl das FMedG bereits in Kraft war bzw. klar war, dass es eine entsprechende gesetzliche Regelung geben wird? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
- ob es Hinweise auf weitere Spender gibt, deren Samen für eine hohe Zahl von Behandlungen verwendet wurde?
- ob die Regierung bereit ist, diese Thematik systematisch aufzuarbeiten?
- welche Rolle die Regierung dem Kanton bei der gesellschaftlichen Aufklärung und Sensibilisierung im Zusammenhang mit heterologer Samenspende zumisst, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Betroffene nicht wissen, dass sie durch eine solche Samenspende gezeugt wurden und sich daher gar nicht auf die Suche nach ihrer genetischen Herkunft begeben können.
PACH unterstützt diese Interpellation und einfache Anfrage und möchte damit für das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sensibilisieren. Diese Thematik ist auch im Rahmen der Revision des FMedG sehr aktuell.