Jeder Mensch hat das Recht zu wissen, wer seine biologischen Eltern sind. Sozialwissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse haben aufgezeigt, dass die Kenntnis der eigenen Abstammung für die Persönlichkeitsentwicklung von grosser Bedeutung ist. Darum ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in der Schweiz mittlerweile als Grundrecht anerkannt, welches jedem Menschen zusteht.
Manchen Eltern ist dies nicht bewusst oder sie fühlen sich unsicher, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Sprache sie die Entstehungsgeschichte mit ihrem Kind teilen sollen. PACH berät darum Eltern, die sich für eine Adoption oder Reproduktionsmedizin interessieren, wie sie diesem Recht ihres (künftigen) Kindes gerecht werden können. Auch bietet PACH Kurse und Einzelgespräche für Eltern an, deren Wunschkinder bereits zur Familie gehören. Unsere Mitarbeiterinnen wissen, wie Eltern die Entstehungsgeschichte ganz natürlich kommunizieren können. Zum Beratungsangebot
Dieses Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung wird durch mehrere Verträge und Gesetze geschützt:
– UN-Kinderrechtskonvention (Art. 7 Abs. 1)
– Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 8) als Teilgehalt des Rechts auf Achtung des Privatlebens
– Schweizerische Bundesverfassung (Art. 10 Abs. 2 BV) als Teilgehalt der persönlichen Freiheit
– Für adoptierte und mittels Samenspende gezeugte Kinder finden sich im Adoptionsrecht (Art. 268c ZGB) und im Fortpflanzungsmedizingesetz (Art. 27 FMedG) die entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Es fehlt jedoch an einer allgemeinen gesetzlichen Grundlage, welche das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung für alle unabhängig von den Umständen ihrer Zeugung regelt. Im Rahmen der Überprüfung des Abstammungsrechts haben Bundesrat und Parlament hier Handlungsbedarf erkannt und streben Reformen an.
Samenspender müssen sich in der Schweiz seit 2001 registrieren. Deren Kinder können ab Volljährigkeit (in Ausnahmen auch früher) die Informationen des Spendenvaters abrufen. Dass dies eher selten der Fall ist, könnte damit zusammenhängen, dass Eltern ihre Kinder nicht über ihre Entstehungsgeschichte aufgeklärt haben. Dies gehört zu den Pflichten von Eltern. PACH unterstützt Eltern, die richtige Sprache dafür zu finden. Zum Beratungsangebot
Das Recht auf Kenntnis der Herkunft von durch Eizellenspende entstandene Kinder wird oft nicht gewahrt. Nämlich dann, wenn es sich um eine anonyme Eizellenspende handelt, wie dies in vielen Ländern der Fall ist. Es gibt in Europa Ausnahmen, wie etwa Finnland, England, Österreich oder den Niederlanden, wo die Eizellenspendengo „offen“ sind. Das heisst, das Kind darf im fortgeschrittenen Alter identifizierende Informationen über die Spenderin erhalten. In der Schweiz befasst sich die Politik aktuell mit der Legalisierung der Eizellenspende (Motion 21.4341).
Vielen Menschen sind auf der Suche ihrer Herkunft. Dies können Menschen sein, die mit Hilfe von Reproduktionsmedizin entstanden sind oder aus dem Ausland adoptierte Personen. PACH begleitet und berät Betroffene auf der emotional belastenden und rechtlich komplexen Suche nach ihrer Herkunft. Zum Beratungsangebot
Diese Beratung ist möglich dank Spenden. Spenden Sie jetzt!
Denn jede Beratung stärkt Kinder und Erwachsene bei der Wahrung und Einforderung ihres Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung.